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Niacin Kapseln

PZN 06605862

Niacin bildet den Sammelbegriff für die Stoffe Nicotinsäure und Nicotinamid. Mit den in Tabak enthaltenen Stoffen haben sie allerdings nichts zu tun. Sie übernehmen wichtige Aufgaben im gesamten Stoffwechsel. So überwacht das Vitamin die Kollagen- und Pigmentbildung in der Haut und beeinflusst so die Wirkung von UV.



Hier erhältlich

Niacin Kapseln:

Eine Besonderheit bildet die Wirkung von Niacin im Nervensystem indem es die Bildung von Botenstoffen des Gehirns (wie z.B. Adrenalin), reguliert und damit Garant für eine gute Funktion des Gehirnes ist. Bei Mangel kommt es zu Ausfallerscheinungen und Missempfindungen im Bereich des Nervensystems und später zu Veränderungen an der Haut. Im Extremfall kann es zur Ausbildung der Krankheit „Pellagra“ kommen, an der auch Kolumbus bei der Rückkehr aus der neuen Welt litt. Gefährdet für einen Mangel an Niacin sind Patienten, die an Darmerkrankungen leiden, ältere Menschen und Schwangere.

Produktmerkmale:

•   Hergestellt in Deutschland
•   Gluten- und laktosefrei

Hinweis:

Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise verwendet werden. Die angegebene empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite kleiner Kinder aufbewahren.

Kühl, trocken und gut verschlossen lagern.

Marke:

Seit vielen Jahren steht Allpharm für höchste Qualität. Unsere hauseigene Premium-Produktlinie fördert die Gesundheit in besonderem Maße und setzt ausschließlich auf beste Inhaltsstoffe. Diese hochwertigen Zusammensetzungen finden sich in unseren Nahrungsergänzungsmitteln und unseren kosmetischen Produkten wieder.

 

Netto-Füllmenge:

70 Kapseln = 33,6 g

Zutaten:

Maisstärke, Gelatine (Kapselhülle), Nicotinamid, Farbstoff Titandioxid.

Verzehrempfehlung:

Täglich 1 Kapsel mit etwas Flüssigkeit einnehmen.

1 Kapsel enthält:

54 mg Niacin.

Tagesverzehrmenge (1 Kapsel) enthält:

Niacin 54 mg (338 %*).

** der empfohlenen Referenzmenge gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).